Mietrecht und Wohneigentumsrecht

Mietrecht und Wohneigentumsrecht

Wann ist eine Mieterhöhung rechtswidrig? Wer haftet bei Schäden in der Mietwohnung? In welchen Fällen ist eine Minderung der Miete gültig? Diese und andere Fragen sind oft Gegenstand von Auseinandersetzungen zwischen Mietern und Wohnungseigentümern. 

Das Mietrecht umfasst eine Vielzahl von Vorschriften, Rechten und Pflichten, die Vermieter und Mieter betreffen. Aber auch in Wohnungseigentümergemeinschaften kann es zu Konflikten kommen, da die Miteigentümer zumeist nur gemeinsam über „ihr Eigentum“ verfügen und hier unterschiedliche Vorstellungen und Interessen aufeinandertreffen.

Bei uns finden alle Interessengruppen fachkundigen Rat und vertrauensvolle Unterstützung, außergerichtlich oder auch vor Gericht.

Mietvertragsrecht

Wir unterstützen Vermieter und Mieter …

  • bei der Ausgestaltung neuer Mietverträge unter Berücksichtigung individueller Bedürfnisse
  • bei der Prüfung von Klauseln in bestehenden Mietverträgen und deren Wirksamkeit nach aktueller höchstrichterlicher Rechtsprechung
  • bei der Ergänzung bestehender Mietverträge durch Nachträge, Zusätze etc.

Wohnraummietrecht

Wir helfen Ihnen bei …

  • der Prüfung Ihres Mietvertrags
  • der Prüfung von Nebenkostenabrechnungen
  • der Kündigung Ihres Mietvertrags
  • Konflikten bezüglich Kaution und Haftung
  • Räumung und Zwangsvollstreckung

Gewerberaummietrecht

Wir unterstützen Sie und klären Sie auf über …

  • Miet- und Pachtverträge (insbesondere Entwurf, Prüfung und Kündigung)
  • Abrechnungen (insbesondere Prüfung)
  • lagebedingte Marktpreise
  • Indexierung der Mietzahlung
  • Konkurrenzschutz
  • langfristige Laufzeiten
  • Optionsrechte
  • Rückbauverpflichtungen
  • Mietsicherheiten

Wohnungseigentumsrecht

Wir beraten Eigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften und Hausverwaltungen zu Themen wie …

  • Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung
  • Eigentümerversammlungen
  • WEG-Beschlüsse
  • Instandsetzungen und Instandhaltungen
  • Bauliche Veränderungen
  • Hausgeldabrechnungen
  • Sonderumlagen
Ihr Anwalt für dieses Fachgebiet
Rechtsanwalt Markus Rauh