Erbrecht

Erbrecht

Das Erbrecht ist das Recht der Vermögensnachfolge im Todesfall. Hierzugehört auch das Recht der vorweggenommenen Erbfolge, mithin der Vermögensübertragungen zu Lebzeiten (Schenkungen, Übergabeverträge) und der Vermögensplanung.

Oft gestalten sich erbrechtliche Sachverhalte als sehr komplex: Zum einen geht es im Erbrecht immer um hohe Werte, sei es ein Unternehmen, eine Immobilie, Aktien, die geliebte Briefmarkensammlung oder die Sorgepflicht für eine Katze. Zum anderen sind auch wirtschaftliche, familiäre und steuerrechtliche Gesichtspunkte zu berücksichtigen.

Wir beraten und unterstützen unsere Mandanten insbesondere bei

  • der rechtssicheren Erstellung von Einzel- und Ehegattentestamenten sowie Behinderten- und Bedürftigentestamenten
  • Ausschlagung und Annahme der Erbschaft
  • Durchsetzung der Ansprüche des Erben gegenüber Dritten
  • Erstellung von Nachlassverzeichnissen
  • Geltendmachung von Pflichtteils- und Vermächtnisansprüchen
  • Pflichtteils- und Erbverzicht
  • vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten des Nachlasses, beispielsweise im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge

Unsere Mandanten profitieren von unserem hohen Qualitätsanspruch, unserer langjährigen (Prozess-) Erfahrung und dem ganzheitlichen Ansatz. Zu diesem gehört auch die Möglichkeit der Mediation und der Testamentsvollstreckung, für welche Rechtsanwältin Dr. Bettina Schacht gerne zur Verfügung steht.

Ihre Anwältin für dieses Fachgebiet
Rechtsanwältin Dr. Bettina Schacht
Ihre Anwältin für dieses Fachgebiet
Rechtsanwältin Stefanie Braun
Ihr Anwalt für dieses Fachgebiet
Rechtsanwalt Hermann Sättler