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Dr. Bettina Schacht
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hatte sich mit der Darlegungslast im Rahmen der Geltendmachung von Überstundenvergütung zu beschäftigen.
Werden innerhalb eines bestimmten Zeitraums eine größere Anzahl von Arbeitnehmern entlassen, muss zwingend ein bestimmtes gesetzlich festgelegtes Verfahren für Massenentlassungen eingehalten werden. An der neuen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und des deutschen Bundesarbeitsgerichts (BAG) zeigte sich erneut, dass Fehler bei der Durchführung solcher Verfahren erhebliche Folgen nach sich ziehen können.
Hinweise auf die Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in Verträge finden sich in der unternehmerischen Praxis häufig bereits in Angeboten oder Werbemaßnahmen. Hierbei kommt es auch vor, dass die entsprechenden Vertragsbedingungen dem Angebot oder der Werbung nicht unmittelbar angefügt sind, sondern lediglich auf im Internet abrufbare AGB verwiesen wird. Dies führt dazu, dass der potentielle Vertragspartner eigenständig tätig werden muss, um sich die AGB zu beschaffen und von deren Inhalt Kenntnis zu erlangen.
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