Agrarrecht

Agrarrecht

Das Agrarrecht besteht aus vielen Teilbereichen und umfasst nicht nur das Recht der Landwirtschaft, sondern darüber hinaus auch das Recht der Forstwirtschaft, der Binnenfischerei, der Jagd, das Tierrecht u.a.

Es beinhaltet daher eine Vielzahl von gesetzlichen Regelungen, die für den landwirtschaftlichen Betrieb von Bedeutung sind und in den verschiedenen Rechtsbereichen vorzufinden sind.

Daher ist für das Agrarrecht sowohl das Zivil- als auch das Öffentliche Recht und das Strafrecht von Bedeutung.

Wesentliche Gebiete und Vorschriften im Agrarrecht sind:

  • Agrarspezifisches Zivilrecht
    • Kooperationen und besondere landwirtschaftliche Kooperationsformen
    • Vertragstypen bei der Produktion und Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte
    • Produkthaftungsrecht in Verbindung mit Grundzügen des Lebensmittelrechtes
    • Entschädigungsfragen: Duldungspflichten und Entschädigungen für Leitungsrechte
    • Landpachtrecht
    • Grundstücks- und Landpachtverkehrsrecht
    • Besonderheiten des Kaufrechts
  • Landwirtschaftliches Familien- und Erbrecht
    • Gestaltung des „landwirtschaftlichen Ehevertrages“
    • Hofübergabevertrag
    • Landguterbrecht
  • Landwirtschaftliches Arbeits- und Sozial(versicherungs)recht
  • Landwirtschaftliches Steuerrecht
  • Agrarförderrecht einschließlich EU-Primärrecht, EU-Kartellrecht und EU-Gerichtsbarkeit
  • Weinrecht, Jagdrecht, Forstrecht und Fischereirecht
  • Tierschutz, Tierseuchen und Tierzucht
  • Sortenschutz- und Saatgutverkehrsrecht, Pflanzenschutz- und Düngemittelrecht
  • Agrarspezifisches Umweltrecht
  • Flurbereinigung, immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren, landwirtschaftliches Baurecht
Ihre Anwältin für dieses Fachgebiet
Rechtsanwältin Stefanie Braun