Darlegungs- und Beweislast im Überstundenvergütungsprozess – BAG, Urteil vom 12.02.2025 – 5 AZR 51/24
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hatte sich mit der Darlegungslast im Rahmen der Geltendmachung von Überstundenvergütung zu beschäftigen.
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Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hatte sich mit der Darlegungslast im Rahmen der Geltendmachung von Überstundenvergütung zu beschäftigen.
Werden innerhalb eines bestimmten Zeitraums eine größere Anzahl von Arbeitnehmern entlassen, muss zwingend ein bestimmtes gesetzlich festgelegtes Verfahren für Massenentlassungen eingehalten werden. An der neuen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und des deutschen Bundesarbeitsgerichts (BAG) zeigte sich erneut, dass Fehler bei der Durchführung solcher Verfahren erhebliche Folgen nach sich ziehen können.
Die Arbeitnehmerüberlassung, häufig auch als Zeitarbeit bezeichnet, hat sich zu einem beliebten arbeitsrechtlichen Instrument entwickelt.
Mit der Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) im Jahre 2017 wurde die Höchstüberlassungsdauer auf 18 Monate begrenzt. Arbeitnehmer dürfen danach nicht länger als 18 Monate durchgehend demselben Entleiher überlassen werden.
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Dr. Bettina Schacht