Zivilrecht: Schadensersatzansprüche wegen coronabedingt abgesagter Messe?

Vor dem Landgericht Köln klagte eine Werkzeugherstellerin auf Schadensersatz, da der Veranstalter der internationalen Eisenwarenmesse (IEM) die Veranstaltung Corona bedingt abgesagt hatte, obwohl zu diesem Zeitpunkt keine entsprechende behördliche Anordnung vorlag. Die Messe sollte ursprünglich Anfang März 2020 stattfinden. Die Klägerin verlangte den Ersatz ihrer Aufwendungen in Höhe von 200.000 Euro für den Messestand, Personal und Reservierungen.

Das zuständige Gericht war der Meinung, dass die Messe nicht grundlos abgesagt wurde, da ein Fall höherer Gewalt vorgelegen habe. Der Absage sei eine Abwägung des Veranstalters vorausgegangen, im Rahmen derer die höherrangigen Interessen aller Messeteilnehmer gegenüber den rein wirtschaftlichen Interessen teilnahmebereiter Aussteller gegeneinander abgewogen worden seien.

Der Veranstalter ist nach der Auffassung des Gerichtes durch die Absage seiner Rücksichtnahme- und Schutzpflicht gegenüber den Teilnehmern nachgekommen. Eine konkrete Prognose über den Pandemieverlauf habe der Veranstalter nicht treffen können, da dies nicht einmal Fachleuten möglich gewesen sei. Zudem betonte das Gericht, dass das Infektionsgeschehen zum Zeitpunkt der Absage im Februar 2020 in Deutschland durchaus kritisch gewesen sei. Auch andere Messen hätten aufgrund der Umstände nicht stattfinden können, da im Februar 2020 noch keine ausreichenden Hygienekonzepte erarbeitet worden waren (LG Köln 29.04.2021 – 85 O 23/20).

Dr. Bettina Schacht

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Erbrecht
Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht
Zert. Testamentsvollstreckerin
Mediatorin