Fluggastrecht: Übersicht über Recht und Ansprüche gegen Airlines

In mehreren Bundesländern haben bereits die Schulferien begonnen. Für Viele geht es hierbei mit dem Flieger in den Urlaub. Doch was steht einem zu, wenn Flüge ausfallen, verspätet ankommen oder ein Anschlussflieger nicht erreicht werden kann?
Die Rechte bzw. Ansprüche eines Fluggastes ist durch die EU-Fluggastverordnung innerhalb der EU einheitlich geregelt.

Für welche Flüge gilt die EU-Verordnung?

Der Anwendungsbereich erstreckt sich auf folgende Flüge:

  • Flüge, die innerhalb der EU abfliegen;
  • Flüge, die in der EU landen, soweit die Airline ihren Sitz in der EU hat.

Welche Ansprüche können bei einer Verspätung geltend gemacht werden?

Entschädigung

Hat der Flug mindestens eine Verspätung von 3 Stunden am Zielort, so können Passagiere eine Entschädigung geltend machen.
Die Entschädigung richtet sich nach der Flugstrecke und dem Zielort.

  • Flugstrecke bis zu 1.500 km: 250,00 € Entschädigung (Kurzstrecke)
  • Flugstrecke zwischen 1.500 und 3.500 km: 400,00 € Entschädigung (Mittelstrecke)
  • Flugstrecke über 3. 500km: 600,00 € Entschädigung bei Nicht-EU Zielort und 400,00 € bei Flug innerhalb der EU (Langstrecke).

Betreuungsleistungen

Neben Entschädigung können auch Betreuungsleistungen gefordert werden. Hierzu zählt das Recht auf kostenfreie Speisen und Getränke und ggf. ein Anspruch auf Unterbringung in ein Hotel.
Voraussetzungen für die Betreuungsleistungen sind folgende:

  • Flugstrecke bis zu 1.500 km: mindestens 2 Stunden Verspätung
  • Flugstrecke von mehr als 1.500 km innerhalb des europäischen Wirtschaftsraums (EWR): mindestens 3 Stunden Verspätung
  • Flugstrecke zwischen 1.500 und 3.500 km bei Flügen außerhalb des EWR: mindestens 3 Stunden Verspätung
  • Flugstreck von mehr als 3.500 km (außerhalb des EWR): mindestens 4 Stunden Verspätung

Sollte der verspätete Flug erst am nächsten Tag starten, so muss die Fluggesellschaft Übernachtungsmöglichkeiten zur Verfügung stellen. Kommt die Airline dieser Pflicht trotz Aufforderung nicht nach, kann ein Hotel gebucht werden und die Kosten gegen die Fluggesellschaft geltend gemacht werden.

Rücktritt und Erstattung des Ticketpreises

Sobald der Flug eine Abflugverspätung von 5 Stunden oder mehr hat, kann vom Vertrag zurückgetreten werden und die Kosten des Ticketpreises erstattet werden.

Was gilt für verpasste Anschlussflüge?

Für Anschlussflüge bestehen die gleichen Ansprüche gegen die Fluggesellschaft, wie es bei Direktflügen der Fall ist. Es kann Entschädigung und Betreuungsleistungen in Anspruch genommen werden.

Darüber hinaus muss die Airline eine Ersatzbeförderung anbieten. Kommt sie ihrer Pflicht auch nach Aufforderung nicht nach so kann eigenständig ein alternativer Flug gebucht werden. Hierbei können die Kosten gegen die Fluggesellschaft geltend gemacht werden.

Muss die Reise insgesamt von einer Airline durchgeführt werden?

Sind mehrere Flüge mit unterschiedlichen Flügen gebucht worden, so stehen die oben genannten Ansprüche ebenfalls zur Verfügung. Vorausgesetzt die Flüge wurden alle mit einer einzelnen Buchung gebucht. Es spielt somit keine Rolle, wie viele Fluggesellschaften die Reise durchführen.

Welche Ansprüche bestehen bei Flugausfall?

Ähnlich zur Verspätung steht den Fluggästen bei dem Flugausfall ein Anspruch auf Betreuungsleistungen, Erstattung des Flugpreises, Ersatzflug und ggf. Entschädigung zu.

Die Voraussetzungen für die obigen Ansprüche sind diejenigen, die auch für Verspätungen gelten.

Können die genannten Ansprüche ausnahmslos geltend gemacht werden?

Sowohl bei einer Verspätung als auch bei dem Flugausfall sind Entschädigungen ausgeschlossen, sobald diese auf außergewöhnlichen Umständen beruhen.
Außergewöhnliche Umstände sind:

  • Vogelschlag
  • Naturkatastrophen
  • Streiks
  • Funktionslose Enteisungsanlagen
  • Unwetter

Liegen diese Umstände vor, muss die Airline nach Möglichkeit Ersatzbeförderung zu einem anderen Flughafen oder Ersatzflüge organisieren.

Bei Flugausfällen sind Entschädigungen ebenfalls ausgeschlossen, wenn:

  • Benachrichtigung vom Flugausfall mehr als 2 Wochen vor Abflug
  • Benachrichtigung vom Flugausfall zwischen 7 und 13 Tagen vor Abflug, wenn Ersatzflug maximal 2 Stunden früher fliegt und 4 Stunden später ankommt (im Vergleich zu ursprünglichem Flug)
  • Benachrichtigung vom Flugausfall weniger als 7 Tage vor Abflug, wenn Ersatzflug maximal 1 Stunde früher abfliegt und 2 Stunden später landete.

Was gibt es bei der Geltendmachung dieser Rechte zu beachten?

Sollte Ihr Flug Verspätung haben oder ausfallen, nehmen Sie zuerst immer Kontakt mit dem Bodenpersonal der jeweiligen Airline auf, um auf diesen Wegen eine Lösung zu finden. Im Zuge dessen sollte stets eine Bestätigung über die Verspätung oder den Ausfall eingeholt werden und etwaige Dokumente, wie Rechnungen und Buchungsbestätigung, aufgehoben werden.
Sollte eine Lösungsfindung innerhalb von 2 Monaten nicht möglich sein, können die Ansprüche (außer-)gerichtlich geltend gemacht werden.

Victoria Auernhammer
Rechtsanwältin

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