Wohnungseigentumsrecht: Wohnrecht auf Lebenszeit

Wohnrecht auf Lebenszeit trotz dauerhaftem Umzug ins Pflegeheim

Wer sich beim Immobilienverkauf ein lebenslanges Wohnrecht an der Immobilie sichert, kann grundsätzlich ein Leben lang in der Immobilie des neuen Eigentümers wohnen bleiben. Doch wie verhält es sich, wenn der Bewohner dauerhaft in ein Pflegeheim zieht? Hat der neue Eigentümer einen Anspruch auf Löschung des Wohnrechtes aus dem Grundbuch?

Lebenslanges Wohnrecht soll aus dem Grundbuch gelöscht werden:

Die Erben einer Wohnung wollten gerichtlich die Löschung eines Wohnrechts aus dem Grundbuch durchsetzen. Betroffen war eine wohnberechtigte Frau, die zum Klagezeitpunkt bereits dauerhaft in einem Pflegeheim untergebracht war. Die Erben wollten, dass die Frau der Löschung zustimmt und begründeten ihr Begehren damit, dass das Wohnrecht der Frau durch ihren Auszug aus der Wohnung erloschen sei (OLG Saarbrücken 5.8.2010 – 5 W 175/10-65).

Erlischt ein lebenslanges Wohnrecht mit dem Auszug?

Das Gericht entschied, dass ein dauerhafter Wechsel der Wohnung oder der Umzug in ein Pflegeheim das lebenslange Wohnrecht nicht zum Erlöschen bringt.

  • Ein lebenslanges Wohnrecht erlischt erst mit dem Tod des Berechtigten.
  • Ein Auszug ist ein persönliches Ausübungshindernis und bringt das Wohnrecht nicht zum Erlöschen. Es steht der Berechtigten theoretisch frei, in die Wohnung zurückzukehren.
  • Eine berechtigte Person kann sogar mit Zustimmung des Grundstückeigentümers ihr Wohnrecht einem anderen zu überlassen (OLG Saarbrücken 5.8.2010 – 5 W 175/10-65).

Gibt es Ausnahmen?

Ja! Eine Ausnahme kann laut der Auffassung des Gerichts vorliegen, wenn…

  • ein in der Person des Berechtigten liegendes Ausübungshindernis vorliegt und es aus den besonderen Gründen des Einzelfalles ausgeschlossen erscheint, dass der Wohnungsberechtigte von dem Wohnungsrecht jemals wieder Gebrauch machen kann.
    Ein solcher Fall kommt in Betracht, wenn …
  • der Inhaber des Wohnrechtes aus medizinischen Gründen dauernd auf eine Versorgung angewiesen ist, die ausschließlich in einer Klinik geleistet werden kann.Das Wohnrecht entfällt nicht, wenn…
  • der Rechtsinhaber alt und pflegebedürftig ist. In diesem Fall steht es der betroffenen Person grundsätzlich frei, in die Wohnung zurückzukehren und sich dort pflegen zu lassen (OLG Oldenburg, Urteil v. 11.1.1994, 5 U 117/93).

Was sollte beachtet werden, wenn der Wohnberechtigte einer Löschung des Rechts aus dem Grundbuch zustimmt?

Sollte die betroffene Person in einem Pflegeheim verarmen, kann der Heimträger grundsätzlich einen Rückforderungsanspruch aus § 528 BGB geltend machen, indem der Verzicht auf das Wohnungsrecht als Schenkung behandelt wird (OLG Nürnberg 22.7.2013 – 4 U 1571/12).

Markus Rauh

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Transportrecht
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