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Gesetz zur Stärkung des Verbraucherschutzes – Neue Regelungen ab 28.05.2022
Der Verbraucherschutz wird in den letzten Jahren stetig ausgebaut, so auch mit dem kürzlich in Kraft getretenen Gesetz zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs- und Gewerberecht. Doch welche Änderungen ergeben sich durch das Gesetz und welche Folgen hat ein Verstoß dagegen?
Welche Gesetze werden geändert?
Durch das neue Gesetz treten hauptsächlich Änderungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) in Kraft.
Allerdings wird die Gewerbeordnung insoweit geändert, dass Verbraucher auf Kaffeefahrten geschützt werden.
Was sind die wichtigsten Änderungen?
Änderungen für Online-Markplatz im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 6 UWG:
Änderungen für Wanderlager (Kaffeefahrten) im Sinne von § 56a Gewerbeordnung
Was fällt unter Verletzung von Verbraucherinteressen?
Verletzungen von Verbraucherinteressen liegen immer vor, wenn irreführende oder aggressive geschäftliche Handlungen vorgenommen werden.
Irreführende geschäftliche Handlungen:
Aggressive geschäftliche Handlungen:
Wie wird ein Verstoß geahndet?
Bei einem Verstoß gegen die genannten Vorschriften kann der Verbraucher im Falle der Online-Marktplätzte Schadensersatz geltend machen. Dieser Anspruch verjährt nach einem Jahr.
Die Verletzung von Verbraucherinteressen führt dies zur Ordnungswidrigkeit des Unternehmers. Hierbei können Bußgelder bis zu 50.000,00 € oder bei Unternehmen mit Jahresumsatz von mehr als 1.250.000,00€ bis zu 4% des Jahresumsatzes erhoben werden. In diesen Fällen können Bußgelder also von 50.000,00€ aufwärts erlassen werden.
Handelt der Betreiber der Wanderlager gegen diese Vorgaben, können Bußgelder bis zu 10.000,00€ erhoben werden. Auch kann die zuständige Behörde die Veranstaltung untersagen.
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Dr. Bettina Schacht