Anforderungen an den Verweis auf im Internet abrufbare AGB BGH, Urteil vom 10.07.2025 – III ZR 59/24
Hinweise auf die Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in Verträge finden sich in der unternehmerischen Praxis häufig bereits in Angeboten oder Werbemaßnahmen. Hierbei kommt es auch vor, dass die entsprechenden Vertragsbedingungen dem Angebot oder der Werbung nicht unmittelbar angefügt sind, sondern lediglich auf im Internet abrufbare AGB verwiesen wird. Dies führt dazu, dass der potentielle Vertragspartner eigenständig tätig werden muss, um sich die AGB zu beschaffen und von deren Inhalt Kenntnis zu erlangen.