Verwaltungsrecht: Anwohnerparken in BaWü darf erheblich teurer werden

Anwohnerparken in Baden-Württemberg darf erheblich teurer werden

Angesichts der steigenden Energiekosten lassen viele ihre Autos häufiger stehen und nehmen stattdessen öffentliche Verkehrsmittel. Auch dies führt dazu, dass die Anzahl der geparkten Fahrzeuge in den Städten immer weiter zunimmt, während die Anzahl der Parkplätze stetig reduziert wird. Anwohner haben in Baden-Württemberg durch einen Anwohnerparkausweis in den meisten Städten eine günstige Möglichkeit, in der Nähe ihrer Wohnung zu parken. So auch in Freiburg.

Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim hat nun jedoch entschieden, dass Anwohnerparkgebühren erheblich erhöht werden dürfen, ohne gegen das Äquivalenzprinzip zu verstoßen. In dem Urteil vom 24.06.2022 (Az. 2 S 809/22) entschied der VGH, dass in Freiburg die Gebühren von 30,00 € auf 360,00 € erhöht werden durften.

Die Beschwerde eines FDP-Politikers gegen diese Satzung verblieb ohne Erfolg. Begründet hat der VGH dies damit, dass die Vergleichsgröße für einen Verstoß gegen das Äquivalenzprinzip nicht die Gebührenhöhe vor und nach der Änderung ist, sondern das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung. Die Parkgebühren wurden dabei mit einem Jahresstellplatz im Parkhaus verglichen, welcher bis zu 2.300,00 € kostet. Angesichts dessen war die Gebührenerhöhung für den VGH rechtmäßig.

Ob sich dies in bayerischen (Groß-) Städten auch durchsetzen wird und der VGH München eine solche Gebührenerhöhung für rechtmäßig erklären wird, wird sich zeigen.

Wolfgang Luippold
Rechtsanwalt

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