Verkehrsrecht: Blitzer-App-Nutzung des Beifahrers verhängnisvoll für Fahrer

Verkehrsrecht: Blitzer-App-Nutzung des Beifahrers verhängnisvoll für Fahrer

In einem Beschluss vom 07.02.2022 hat das Oberlandesgericht Karlsruhe klargestellt, dass ein Autofahrer auch dann eine Ordnungswidrigkeit begeht, wenn ein anderer Fahrzeuginsasse mit Billigung des Fahrzeugführers auf seinem Mobiltelefon ein App öffnet, mit der vor Verkehrsüberwachungsmaßnahmen (Blitzer) gewarnt wird. Das Verbot und die Bußgeldbewehrung gemäß § 23 Abs. 1c Satz 3 der Straßenverkehrsordnung gelten somit nicht nur für den Fahrer selbst, der eine solche App aktiviert hat, sondern auch für die Nutzung der App durch einen anderen Fahrzeuginsassen, wenn sich der Fahrer die Warnfunktion der App zunutze macht.

Im vorliegenden Fall hatte ein Autofahrer Ende Januar 2022 in Heidelberg deutlich überhöhte Geschwindigkeit auf einer Straße mit Blitzer-Überwachung gezeigt. Dabei war ihm bekannt, dass auf dem in der Mittelkonsole abgelegten Smartphone seiner Beifahrerin eine „Blitzer-App“ in Betrieb war. Das Amtsgericht Heidelberg verhängte deswegen eine Geldbuße von 100,00 € gegen den Autofahrer, was vom OLG Karlsruhe in der Beschwerde bestätigt wurde.

Die Entscheidung des OLG Karlsruhe zeigt, dass Autofahrer sich nicht nur auf ihre eigenen Taten beschränken sollten, sondern auch auf das Verhalten ihrer Mitfahrer achten müssen, um sich nicht selbst einer Ordnungswidrigkeit schuldig zu machen. Es ist somit nicht ausreichend, dass der Fahrer selbst keine Blitzer-App aktiviert hat, wenn er sich die Warnfunktion der App eines Mitfahrers zunutze macht. Es ist ratsam, auf die Nutzung solcher Apps während der Fahrt zu verzichten, um Bußgelder zu vermeiden.

(OLG Karlsruhe 07.02.2023, Az.: 35 Ss 9/23)

Michael Stock                                                                                   

Fachanwalt für Verkehrsrecht                                                           

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