Reform des Strafprozesses: Dokumentation der Hauptverhandlung

Reform des Strafprozesses: Dokumentation der Hauptverhandlung

 

Bisher war es üblich, dass Strafprozesse schriftlich dokumentiert wurden. Dies soll durch einen Gesetzesbeschluss des deutschen
Bundestags nun geändert werden. Künftig sollen Verhandlungen der Landesgerichte und Oberlandesgerichte durch Tonaufnahmen dokumentiert werden. Die Tonaufnahme wird nach der Aufzeichnung automatisiert in ein elektronisches Textdokument übertragen. Diese Reform des Strafprozesses soll bis 2030 erfolgen.

Ausnahmen von dieser Regel sollen etwa beim Jugendstrafrecht und auch bei Sexualstraftaten möglich sein. Außerdem können die Länder durch Rechtsverordnungen festsetzen, dass Videoaufzeichnungen teilweise oder flächendeckend zu erstellen sind.

Eine Reform des Strafprozesses wurde lange Zeit gewünscht. Für diese Neuregelung spricht laut Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) die Vereinfachung von Prozessen: Beteiligte müssen sich nicht währenddessen Notizen machen, sondern es kann auf die (Ton-)Aufzeichnungen zurückgegriffen werden. Dadurch wird ermöglicht, dass sich Beteiligte vollständig auf die Verhandlung konzentrieren können. Außerdem können laut des ehemaligen Strafrichters am Bundesgerichtshof Thomas Fischer die richterlichen Entscheidungen durch die objektive Dokumentierung besser kontrolliert werden. Insgesamt werden die Gerichte langfristig entlastet. Auch der Deutsche Anwaltsverein hat sich in einer Mitteilung für die Reform ausgesprochen: „Heute ist ein guter Tag für den Rechtsstaat. Die Dokumentation der strafgerichtlichen Hauptverhandlung stärkt die Wahrheitsfindung im Strafverfahren, sorgt für Transparenz und entlastet Gericht und Verfahrensbeteiligte."

Der Deutsche Richterbund (DRB) kritisierte hingegen, dass viele Gerichte technisch ohnehin zu schlecht ausgestattet sind und befürchtet Schwierigkeiten bei der praktischen Umsetzung der Neuregelung.

Die Gerichte haben nun bis 2030 Zeit, sich auf diese Reform vorzubereiten und diese sukzessive umzusetzen. Auch in anderen Ländern ist eine vergleichbare Dokumentation bereits verpflichtend. So zum Beispiel in Spanien und Schweden.

Wolfgang Luippold                                                                                  

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