Mietrecht: Schlüsselverlust des Mieters – Wer trägt die Kosten?

Muss der Mieter bei einem Schlüsselverlust die Kosten für eine neue Schließanlage tragen?

Das AG Bautzen hat sich mit einem Fall beschäftigt, in dem ein Vermieter die zentrale Schließanlage eines Mietshauses austauschen ließ, weil einer der Mieter seinen Schlüssel verloren hatte. Der Vermieter berief sich auf Einbruchsversuche der jüngsten Vergangenheit und verlangte von dem Mieter die Kosten für den Austausch zurück.

Das Gericht verneinte diesen Anspruch und sprach dem Vermieter lediglich einen Schadensersatzanspruch in Höhe von 40 Euro zu, da Kosten in dieser Höhe für das Nachmachen des Schlüssels anfallen. Das Austauschen der Schließanlage ist aus der Sicht des Gerichtes nur begründet, wenn eine konkrete Missbrauchsgefahr durch Dritte besteht. Der Vermieter muss die Missbrauchsgefahr beweisen können. Kann die Gefahr durch Dritte nicht bewiesen werden, hat der Vermieter die entstandenen Kosten zu tragen.

Im konkreten Fall konnte der Mieter glaubhaft versichern, dass der Schlüssel an einem Ort ohne Bezug zur Mietwohnung verloren gegangen ist. Zudem wurde die Schließanlage bereits ausgetauscht, bevor es zu den vermeintlichen Einbruchsversuchen kam (AG Bautzen 11.09.2020 – 20 C207/19).

Markus Rauh

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht