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                    Wer Privatvermögen sichern und dazu noch Steuervorteile nutzen will, erfährt in dieser Seite Details.
Um alle Vorteile nutzen zu können, sind einige Fragen zu klären.
Wer wirklich für die Zukunft seines Unternehmens vorsorgen will, muss in der Gegenwart alle Schwächen offenlegen.
Das ist der erste Schritt in einer Beratung. Einige Beispielfragen:
Schenkung oder Übertragung zu Lebzeiten sind die Alternativen, die ein offensives und selbstbestimmtes Handling ermöglichen.
Eine effektiv und rechtzeitig geplante Unternehmensnachfolge zu Lebzeiten zeichnet vorausschauende Unternehmer aus.
Sogar die Erbschaftssteuer kann in Familienunternehmen weitgehend vermieden werden, z.B. wenn die Erben mindestens fünf Jahre lang die bei der Übergabe abgegebene Arbeitsplatzgarantie einhalten.
Es lohnt sich also, langfristig zu planen!
Wenn nur ein naher Angehöriger – zum Beispiel die Tochter – als Unternehmensnachfolgerin feststeht, haben pflichtteilsberechtige Angehörige, z.B. ihre Geschwister, umfassende Ansprüche auf Auskunft, Wertermittlung – und Zahlung des Pflichtteils.
Schon durch diese Zahlungen kann das Unternehmen in unmittelbare Schieflage geraten.
Etwa 70 – 90 % eines Unternehmensvermögens befinden sich (jedenfalls im Mittelstand) in Gütern, gehören also nicht zur liquiden Masse .
Dies ist der innere Grund, mit den Angehörigen sehr rechtzeitig über eine Abfindung zu verhandeln, die Ansprüche angleicht und das Unternehmen unbeschädigt lässt.
In einem Erbvertrag könnte ein solcher Erbverzicht bzw. Pflichtteilsverzicht vereinbart und beurkundet werden.
Für Unternehmer macht es keinen Sinn, dass das Unternehmen zunächst auf den überlebenden Ehepartner und dann auf die Kinder zu gleichen Teilen übergeht. Beides sieht das Ehegattentestament bzw. das Berliner Testament vor.
Auch aus erbschaftsteuerlicher Sicht kann sich ein Berliner Testament als Falle entpuppen. Erbschaftsteuer ist vermeidbar! Wir erklären, wie für den Betrieb und das Betriebsvermögen die „erbschaftsteuerliche Vollverschonung“ in Anspruch genommen werden kann.
Ein Testamentsvollstrecker für den Betrieb kann sinnvoll sein, wenn die Kinder als Erben – und potentielle Unternehmensnachfolger – noch minderjährig oder noch in der Ausbildung sind, bevor sie Verantwortung im Familienbetrieb übernehmen.
Dieser Testamentsvollstrecker muss über betriebswirtschaftliches und steuerrechtliches Know-How verfügen und natürlich menschlich mit den Erben und der Geschäftsführung harmonieren.
I. Offenlegung aller „Schwächen“ ist nötig
II. Unternehmensnachfolge zu Lebzeiten offensiv angehen
III. Vermächtnis oder Erbeinsetzung
IV. Pflichtteilsverzicht einleiten
V. Ermittlung geeigneter Verfügungen für den Ernstfall
VI. Sicherung des Betriebes durch Testamentsvollstreckung