Das Zivilrecht regelt die privatrechtlichen Ansprüche, die sich aus vielfältigen Rechtsgrundlagen ergeben können (z. B. Vertrag oder Gesetz). Meist geht es um die Durchsetzung von Geldforderungen, wobei aber auch die Erzwingung von Handlungen oder Unterlassungen sowie Duldungen grundsätzlich zivilrechtlichen Charakter haben.
Auch staatliche Stellen können privatrechtlich handeln und damit in zivilrechtliche Streitigkeiten verwickelt sein, wenn sie nicht aufgrund hoheitlicher Befugnisse handeln, sondern so wie jeder andere auch (z. B. im Rahmen von Kaufverträgen oder Verkehrsunfällen).
Geraten Sie in Konflikt mit anderen Personen, Unternehmen oder dem Staat, finden Sie bei uns sachverständigen Rat und einen Partner für die Durchsetzung Ihrer Interessen.
 
                            
                     
                                                 
                                                 
                                                