Erbrecht: Testament darf Erbin nicht abhalten Partner ins geerbte Haus mitzubringen

Erbrecht: Testament darf Erbin nicht abhalten Partner ins geerbte Haus mitzubringen

Die Erblasserin lebte mit ihrer Tochter und Enkelin in einem Haus. Der Partner der Tochter war ebenfalls stetiger Gast in diesem Haus. Weiterhin war er der Ziehvater der Enkelin und führte des Öfteren Reparaturen am Haus durch. Nach dem Tod der Erblasserin wurde bekannt, dass die Tochter und Enkelin als Alleinerbinnen durch Testament eingesetzt wurden. Hierdurch wurde das Haus an beide Erbinnen vermacht, jedoch unter den Bedingungen, dass die Tochter das Haus nicht auf den Partner überträgt und der Partner das Haus nicht mehr betritt. Das Oberlandesgericht Hamm entschied, dass das Betretungsverbot sittenwidrig und damit nichtig ist. Das Gericht begründet seine Entscheidung damit, dass diese Bedingungen einen unzumutbaren Druck auf die Tochter ausüben. Durch die Klausel kann das familiäre Zusammenleben zwischen Tochter, Enkelin und Partner nicht mehr fortgeführt werden, womit in den höchstpersönlichen Bereich eingegriffen wird. Das Gericht betont auch, dass die grundsätzlich weitgehende Testierfreiheit der Erblasserin in Bezug auf das Betretungsverbot zurückstehen muss. Die Veräußerungssperre hingegen ist nach Überzeugung des Gerichts unproblematisch von der Testierfreiheit gedeckt.

Diese Entscheidung verdeutlicht die Tragweite der Testierfreiheit und, dass die Gerichte äußerst selten und nur in besonders schwerwiegenden Fällen eine Sittenwidrigkeit von Klauseln im Testament annehmen.

(OLG Hamm am 29.04.2021, Az. 8 O 486/20)

Stefanie Braun

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Erbrecht
Theoretische Voraussetzungen zur Fachanwältin für Agrarrecht

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