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Mit einer einzigartigen Bandbreite über alle Bereiche des Privat- und Unternehmensrechts finden Sie bei uns ein hohes Maß an Spezialisierung und interdisziplinärem Austausch.
Betriebsrat, Personalrat oder Mitarbeitervertretung dürfen – detailliert begründet – ihre Zustimmung zu Betriebsveränderungen verweigern, z.B. zu Eingruppierungen, Abschlussgeboten oder zur Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer.