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Mit einer einzigartigen Bandbreite über alle Bereiche des Privat- und Unternehmensrechts finden Sie bei uns ein hohes Maß an Spezialisierung und interdisziplinärem Austausch.
Beim gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft bleiben die Vermögen der Eheleute nach Eheschließung strikt getrennt. Wird die Zugewinngemeinschaft durch Scheidung oder Tod beendet, wird ein Zugewinnausgleich durchgeführt.