Mit einer einzigartigen Bandbreite über alle Bereiche des Privat- und Unternehmensrechts finden Sie bei uns ein hohes Maß an Spezialisierung und interdisziplinärem Austausch.
Wohnrecht
Wohnrecht ist ein Mitbenutzungsrecht, d.h. der Eigentümer und der Berechtigte nutzen die Wohnung oder das Haus gemeinsam. Diese sogenannte persönliche Dienstbarkeit muss im Grundbuch festgeschrieben werden.