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Komplexes 
Rechtswissen 
verständlich erklärt.

Mit einer einzigartigen Bandbreite über alle Bereiche des Privat- und Unternehmensrechts finden Sie bei uns ein hohes Maß an Spezialisierung und interdisziplinärem Austausch.

Wohnrecht

Wohnrecht ist ein Mitbenutzungsrecht, d.h. der Eigentümer und der Berechtigte nutzen die Wohnung oder das Haus gemeinsam. Diese sogenannte persönliche Dienstbarkeit muss im Grundbuch festgeschrieben werden.

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