Mit einer einzigartigen Bandbreite über alle Bereiche des Privat- und Unternehmensrechts finden Sie bei uns ein hohes Maß an Spezialisierung und interdisziplinärem Austausch.
Widerruf des Testaments
Der Erblasser kann jederzeit sein Testament widerrufen (durch neues Testament, Vernichtung, Veränderung, Rücknahme aus amtlicher Verwahrung). Ehegatte können, solange beide noch leben, ihre testamentarischen Verfügungen im Ehegattentestament auch wider
Diese Seite setzt essenzielle Cookies ein, um Ihnen das Online-Angebot bereitstellen zu können. Essenzielle Cookies ermöglichen grundlegende Funktionen und sind für die einwandfreie Funktion der Website erforderlich und können nicht abgewählt werden.
Weitere Informationen zu Cookies entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.