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Komplexes 
Rechtswissen 
verständlich erklärt.

Mit einer einzigartigen Bandbreite über alle Bereiche des Privat- und Unternehmensrechts finden Sie bei uns ein hohes Maß an Spezialisierung und interdisziplinärem Austausch.

Widerruf des Testaments

Der Erblasser kann jederzeit sein Testament widerrufen (durch neues Testament, Vernichtung, Veränderung, Rücknahme aus amtlicher Verwahrung). Ehegatte können, solange beide noch leben, ihre testamentarischen Verfügungen im Ehegattentestament auch wider

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