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Mit einer einzigartigen Bandbreite über alle Bereiche des Privat- und Unternehmensrechts finden Sie bei uns ein hohes Maß an Spezialisierung und interdisziplinärem Austausch.
In der Facharztausbildung dokumentiert es die absolvierte Weiterbildung des Arztes. Das Zeugnis wird dem Prüfungsausschuss vorgelegt. Es besteht keine Pflicht zur „wohlwollenden Formulierung“ (anders als beim Arbeitszeugnis).