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Mit einer einzigartigen Bandbreite über alle Bereiche des Privat- und Unternehmensrechts finden Sie bei uns ein hohes Maß an Spezialisierung und interdisziplinärem Austausch.
Das Recht des Arbeitgebers, auf Grundlage des Arbeitsvertrages dem Arbeitnehmer gegenüber Weisungen zu erteilen, die nicht explizit im Arbeitsvertrag gelistet sind, z.B. hinsichtlich Art, zeitlicher Lage und Ort der Arbeitsleistung.