Zentrale: +49 9831 / 67 07-0
Mit einer einzigartigen Bandbreite über alle Bereiche des Privat- und Unternehmensrechts finden Sie bei uns ein hohes Maß an Spezialisierung und interdisziplinärem Austausch.
Bei der wahlärztlichen Behandlung im Krankenhaus handelt es sich um Zusatzleistungen für privat Versicherte. Deren Versicherung zahlt, was in der „Card für privat Versicherte“ gelistet ist. Alles andere bezahlt er selbst.