Mit einer einzigartigen Bandbreite über alle Bereiche des Privat- und Unternehmensrechts finden Sie bei uns ein hohes Maß an Spezialisierung und interdisziplinärem Austausch.
Vorerbe
Grundsätzlich kann der Erblasser einen oder mehrere Vorerben einsetzen. Setzt der Erblasser mehrere Personen zu Vorerben ein, bilden diese eine Vorerbengemeinschaft. Mit dem Eintritt des Nacherbfalls scheidet der Vorerbe aus der Vorerbengemeinschaft au