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Mit einer einzigartigen Bandbreite über alle Bereiche des Privat- und Unternehmensrechts finden Sie bei uns ein hohes Maß an Spezialisierung und interdisziplinärem Austausch.
Heimliche Videoüberwachung von Mitarbeitern ist nur bei konkretem Verdacht auf ein erhebliches pflichtwidriges Fehlverhalten oder eine Straftat erlaubt.