Mit einer einzigartigen Bandbreite über alle Bereiche des Privat- und Unternehmensrechts finden Sie bei uns ein hohes Maß an Spezialisierung und interdisziplinärem Austausch.
Versorgungsfreibetrag
Nur im Erbfall gilt ein besonderer zusätzlicher Versorgungsfreibetrag für den Ehegatten und die Kinder bis zu einem bestimmten Alter.