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verständlich erklärt.

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Verjährung des Pflichtteilsanspruchs

Pflichtteilsansprüche verjähren in drei Jahren. Die Frist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres zu laufen, in welchem der Pflichtteilsberechtigte vom Tod des Erblassers Kenntnis erlangt hat.

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