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Mit einer einzigartigen Bandbreite über alle Bereiche des Privat- und Unternehmensrechts finden Sie bei uns ein hohes Maß an Spezialisierung und interdisziplinärem Austausch.

Verhaltensbedingte Kündigung wegen eines Behandlungsfehlers

Behandlungsfehler können eine Abmahnung oder eine Kündigung nach sich ziehen. Ein einziges schwerwiegendes Versagen reicht normalerweise nicht aus, um eine verhaltensbedingte Kündigung zu rechtfertigen.

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