Zentrale: +49 9831 / 67 07-0
Mit einer einzigartigen Bandbreite über alle Bereiche des Privat- und Unternehmensrechts finden Sie bei uns ein hohes Maß an Spezialisierung und interdisziplinärem Austausch.
Zerrüttetes Vertrauen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist die Basis einer Verdachtskündigung, während die Tatkündigung einen konkreten Tatnachweis eines pflichtwidrigen Fehlverhaltens erfordert.