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Mit einer einzigartigen Bandbreite über alle Bereiche des Privat- und Unternehmensrechts finden Sie bei uns ein hohes Maß an Spezialisierung und interdisziplinärem Austausch.
Die geplante, lebzeitige Übertragung eines Unternehmens ist dem Übergang von Todes wegen immer vorzuziehen. Mithin gehört es zur Pflicht eines jeden Unternehmens, die Unternehmensnachfolge durch eine vernünftige letztwillige Verfügung zu regeln.