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Mit einer einzigartigen Bandbreite über alle Bereiche des Privat- und Unternehmensrechts finden Sie bei uns ein hohes Maß an Spezialisierung und interdisziplinärem Austausch.
Auf Verlangen muss die unterhaltspflichtige Person schriftlich Auskunft darüber erteilen wie viel Einkommen sie bezieht. Die Auskunft muss schlüssig belegt werden z.B. durch Gehaltsbescheinigungen oder Steuerbescheide.