Mit einer einzigartigen Bandbreite über alle Bereiche des Privat- und Unternehmensrechts finden Sie bei uns ein hohes Maß an Spezialisierung und interdisziplinärem Austausch.
Trennungszeit
Zum Zeitpunkt der Scheidungsverhandlung muss das Ehepaar schon mindestens ein Jahr getrennt gelebt haben. Wenn ausnahmsweise eine Härtefall-Scheidung vorliegt, muss das Trennungsjahr nicht eingehalten werden.