Mit einer einzigartigen Bandbreite über alle Bereiche des Privat- und Unternehmensrechts finden Sie bei uns ein hohes Maß an Spezialisierung und interdisziplinärem Austausch.
Testamentsvollstrecker
Dieses private Amt ist dem Testamentsvollstrecker durch den Erblasser übertragen. Er übt kraft eigenen Rechts ein Verwaltungs- und Verfügungsrecht über den Nachlass aus und ist ausschließlich dem Willen des Erblassers und den gesetzlichen Vorschriften