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Mit einer einzigartigen Bandbreite über alle Bereiche des Privat- und Unternehmensrechts finden Sie bei uns ein hohes Maß an Spezialisierung und interdisziplinärem Austausch.
Werden sich Erben über die Auseinandersetzung des Nachlasses nicht einig, bleibt nur der Weg der Erbteilungsklage. Eine Erbteilungsklage kann nur dann erhoben werden, wenn der Nachlass unstreitig teilungsreif ist.