Mit einer einzigartigen Bandbreite über alle Bereiche des Privat- und Unternehmensrechts finden Sie bei uns ein hohes Maß an Spezialisierung und interdisziplinärem Austausch.
Schenkung
Eine Schenkung ist ein „unentgeltliches Rechtsgeschäft“ auf der Basis eines Vertrages. Eine „Schenkung auf den Todesfall“ wird erst nach dem Tod des Schenkers wirksam. Sie wirkt wie ein Testament und hat die Form eines Erbvertrages.