Zentrale: +49 9831 / 67 07-0
Mit einer einzigartigen Bandbreite über alle Bereiche des Privat- und Unternehmensrechts finden Sie bei uns ein hohes Maß an Spezialisierung und interdisziplinärem Austausch.
pflichtteilsberechtigt sind: o Abkömmlinge des Erblassers o Ehegatte o Eltern des Erblassers o Lebenspartner einer gleichgeschlechtlichen Gemeinschaft