Zentrale: +49 9831 / 67 07-0
Mit einer einzigartigen Bandbreite über alle Bereiche des Privat- und Unternehmensrechts finden Sie bei uns ein hohes Maß an Spezialisierung und interdisziplinärem Austausch.
Irrige Annahme des Eintritts oder Nichteintritts eines Umstandes, durch den der Erblasser zu seiner Verfügung bestimmt worden ist. Der Motivirrtum ermöglicht eine Anfechtung auch bei Vermeidbarkeit des Irrtums oder bei einem Irrtum aufgrund arglistiger