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Mit einer einzigartigen Bandbreite über alle Bereiche des Privat- und Unternehmensrechts finden Sie bei uns ein hohes Maß an Spezialisierung und interdisziplinärem Austausch.
Bis zur Auseinandersetzung der aus den Miterben bestehenden Erbengemeinschaft ist der Nachlass gemeinschaftliches Vermögen aller Miterben.Jeder Miterbe erbt einen seiner Erbquote entsprechenden Teil am gesamten Nachlass.