Zentrale: +49 9831 / 67 07-0
Mit einer einzigartigen Bandbreite über alle Bereiche des Privat- und Unternehmensrechts finden Sie bei uns ein hohes Maß an Spezialisierung und interdisziplinärem Austausch.
Ein Mindestteilerbschein kann beim Nachlassgericht beantragt werden, wenn noch nicht alle Erben feststehen, jedoch sicher ist, zu welcher Quote der Antragsteller als Miterbe mindestens am Nachlass beteiligt ist.