Mit einer einzigartigen Bandbreite über alle Bereiche des Privat- und Unternehmensrechts finden Sie bei uns ein hohes Maß an Spezialisierung und interdisziplinärem Austausch.
letztwillige Verfügung
Ein Testament ist eine letztwillige Verfügung, weil es das letzte Wort des Erblassers ist. Sie ist eine einseitige, formbedürftige, jederzeit widerrufbare Willenserklärung des Erblassers.