Zentrale: +49 9831 / 67 07-0
Mit einer einzigartigen Bandbreite über alle Bereiche des Privat- und Unternehmensrechts finden Sie bei uns ein hohes Maß an Spezialisierung und interdisziplinärem Austausch.
Mit einer Leistungsklage soll der Gegner zu einem Tun, Dulden oder Unterlassen verurteilt werden. Ein erzieltes Leistungsurteil kann im Wege der Zwangsvollstreckung durchgesetzt werden.