Mit einer einzigartigen Bandbreite über alle Bereiche des Privat- und Unternehmensrechts finden Sie bei uns ein hohes Maß an Spezialisierung und interdisziplinärem Austausch.
Lebensgefährten
Feste Partnerschaft ohne Ehe. Unter Lebensgefährten bestehen keine gesetzlichen Erbansprüche. Diese müssten in einem Testament geregelt werden, was jedoch zu einer hohen steuerlichen Belastung führt, da hier die Freibeträge nicht gelten.