Mit einer einzigartigen Bandbreite über alle Bereiche des Privat- und Unternehmensrechts finden Sie bei uns ein hohes Maß an Spezialisierung und interdisziplinärem Austausch.
Kündigung wegen Behandlungsfehlern
Eine Kündigung wegen eines Behandlungsfehlers ist grundsätzlich nach erfolgter einschlägiger Abmahnung und bei negativer Prognose möglich.