Mit einer einzigartigen Bandbreite über alle Bereiche des Privat- und Unternehmensrechts finden Sie bei uns ein hohes Maß an Spezialisierung und interdisziplinärem Austausch.
Kündigung wegen Behandlungsfehlern
Eine Kündigung wegen eines Behandlungsfehlers ist grundsätzlich nach erfolgter einschlägiger Abmahnung und bei negativer Prognose möglich.
Diese Seite setzt essenzielle Cookies ein, um Ihnen das Online-Angebot bereitstellen zu können. Essenzielle Cookies ermöglichen grundlegende Funktionen und sind für die einwandfreie Funktion der Website erforderlich und können nicht abgewählt werden.
Weitere Informationen zu Cookies entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.