Zentrale: +49 9831 / 67 07-0
Mit einer einzigartigen Bandbreite über alle Bereiche des Privat- und Unternehmensrechts finden Sie bei uns ein hohes Maß an Spezialisierung und interdisziplinärem Austausch.
Aufwendungen, die für die Betreuung eines Kindes durch Dritte anfallen und als Mehrbedarfskosten gelten. In den Richtwerten der Düsseldorfer Tabelle sind die Kosten noch nicht enthalten.