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Mit einer einzigartigen Bandbreite über alle Bereiche des Privat- und Unternehmensrechts finden Sie bei uns ein hohes Maß an Spezialisierung und interdisziplinärem Austausch.
Juristische Personen und bestimmte Gesellschaften sind bei Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit verpflichtet, innerhalb einer Frist einen Eröffnungsantrag zu stellen. Wird dem nicht nachgekommen, liegt der Tatbestand der Insolvenzverschleppung vor.