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Mit einer einzigartigen Bandbreite über alle Bereiche des Privat- und Unternehmensrechts finden Sie bei uns ein hohes Maß an Spezialisierung und interdisziplinärem Austausch.
Durch das Insolvenzplanverfahren können von einem Regelinsolvenzverfahren abweichende Vereinbarungen getroffen werden, z. B. hinsichtlich der Befriedigung der Gläubiger. Insbesondere können die Umstrukturierung und der Erhalt des Unternehmens geregelt