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Mit einer einzigartigen Bandbreite über alle Bereiche des Privat- und Unternehmensrechts finden Sie bei uns ein hohes Maß an Spezialisierung und interdisziplinärem Austausch.
Voraussetzung für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist das Vorliegen eines Insolvenzgrundes (auch Eröffnungsgrund genannt): Zahlungsunfähigkeit, Drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung.