Zentrale: +49 9831 / 67 07-0
Mit einer einzigartigen Bandbreite über alle Bereiche des Privat- und Unternehmensrechts finden Sie bei uns ein hohes Maß an Spezialisierung und interdisziplinärem Austausch.
Das Insolvenzverfahren wird vom Insolvenzgericht durch Beschluss eröffnet. Zugleich bestellt das Gericht einen Insolvenzverwalter, dem die Verfügungsbefugnis über das Vermögen des Schuldners zusteht.