Zentrale: +49 9831 / 67 07-0
Mit einer einzigartigen Bandbreite über alle Bereiche des Privat- und Unternehmensrechts finden Sie bei uns ein hohes Maß an Spezialisierung und interdisziplinärem Austausch.
Der Schuldner verliert mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens die Verfügungsbefugnis über sein Vermögen. Das Verfügungsrecht steht dem Insolvenzverwalter zu.